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   LSG Bayern, 10.09.2009 - L 8 AS 535/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,23817
LSG Bayern, 10.09.2009 - L 8 AS 535/09 B ER (https://dejure.org/2009,23817)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.09.2009 - L 8 AS 535/09 B ER (https://dejure.org/2009,23817)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. September 2009 - L 8 AS 535/09 B ER (https://dejure.org/2009,23817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Berücksichtigung des Einkommens des Partners - Indizien für die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft - keine Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Einkommensermittlung - Absetzung von Aufwendungen zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen trotz Bestehens einer Verantwortungsgemeinschaft und Einstehensgemeinschaft; Steuerliche Absetzung von Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen vom Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2009 - L 8 AS 535/09
    Auch in Fällen, in denen das Einkommen einzelner Personen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zur Deckung ihrer eigenen Bedarfe, nicht jedoch zur Deckung des Gesamtbedarfs der Bedarfsgemeinschaft genügt, ist ein Vorgehen aller Bedarfsgemeinschaftsmitglieder erforderlich, um die für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt höchstmögliche Leistung zu erlangen (Urteil des BSG vom 19.9.2008, B 14/7b AS 10/07 R, BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 jeweils RdNr. 13).

    Er wäre selbst dann in die Bedarfsgemeinschaft einzubeziehen, wenn er von Leistungen nach dem SGB II, etwa wegen der Vollendung des 65. Lebensjahres, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II, ausgeschlossen wäre (vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 jeweils RdNr 13; BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 jeweils RdNr 13; SozR 4-4200 § 7 Nr. 4 RdNr 11).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2009 - L 8 AS 535/09
    Auch in Fällen, in denen das Einkommen einzelner Personen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zur Deckung ihrer eigenen Bedarfe, nicht jedoch zur Deckung des Gesamtbedarfs der Bedarfsgemeinschaft genügt, ist ein Vorgehen aller Bedarfsgemeinschaftsmitglieder erforderlich, um die für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt höchstmögliche Leistung zu erlangen (Urteil des BSG vom 19.9.2008, B 14/7b AS 10/07 R, BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 jeweils RdNr. 13).

    Danach sind Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen (vgl. dazu auch Urteil des BSG vom 19.9.2008, B 14/7b AS 10/07 R).

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2009 - L 8 AS 535/09
    Dort galt der Grundsatz, dass der Hilfesuchende sein Einkommen auch dann zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage für sich verwenden muss, wenn er sich dadurch außerstande setzt, anderweitig bestehende Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. BVerwGE 66, 342; 55, 148).

    Eine Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) aber für den Fall einer Pfändung zur Erfüllung eines Unterhaltsanspruchs gemacht (BVerwGE 55, 148).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2009 - L 8 AS 535/09
    Zutreffend hat es auch angeführt, dass in Fällen, in denen es - wie hier - um Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums geht, eine Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten der Hauptsache nur dann zulässig ist, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend geprüft hat (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 Az. 1 BvR 569/05 und Beschluss vom 06.02.2007 Az. 1 BvR 3101/06).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2009 - L 8 AS 535/09
    Er wäre selbst dann in die Bedarfsgemeinschaft einzubeziehen, wenn er von Leistungen nach dem SGB II, etwa wegen der Vollendung des 65. Lebensjahres, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II, ausgeschlossen wäre (vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 jeweils RdNr 13; BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 jeweils RdNr 13; SozR 4-4200 § 7 Nr. 4 RdNr 11).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2009 - L 8 AS 535/09
    Es werden dabei von der Rechtsordnung Konflikte innerhalb der Bedarfsgemeinschaft in Kauf genommen (vgl. Urteil des BSG vom 13.11.2008, B 14 AS 2/08 R).
  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 2/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von Anträgen und

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2009 - L 8 AS 535/09
    Er wäre selbst dann in die Bedarfsgemeinschaft einzubeziehen, wenn er von Leistungen nach dem SGB II, etwa wegen der Vollendung des 65. Lebensjahres, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II, ausgeschlossen wäre (vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 jeweils RdNr 13; BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 jeweils RdNr 13; SozR 4-4200 § 7 Nr. 4 RdNr 11).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 68/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2009 - L 8 AS 535/09
    Ferner ordnet § 1 Abs. 2 Satz 2 Alg II-V die entsprechende Geltung des § 11 Abs. 1 und 3 SGB II an (Urteil des BSG vom 19.2.2009, B 4 AS 68/07 R).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2009 - L 8 AS 535/09
    Zutreffend hat es auch angeführt, dass in Fällen, in denen es - wie hier - um Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums geht, eine Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten der Hauptsache nur dann zulässig ist, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend geprüft hat (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 Az. 1 BvR 569/05 und Beschluss vom 06.02.2007 Az. 1 BvR 3101/06).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2009 - L 8 AS 535/09
    Dort galt der Grundsatz, dass der Hilfesuchende sein Einkommen auch dann zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage für sich verwenden muss, wenn er sich dadurch außerstande setzt, anderweitig bestehende Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. BVerwGE 66, 342; 55, 148).
  • LSG Bayern, 20.11.2012 - L 15 SF 184/11

    Die Verfahrensgebühr für den beigeordneten Rechtsanwalt bei einer Beschwerde vor

    Nachdem das Sozialgericht den angestrebten Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, legte die Beschwerdeführerin für ihre Mandantin Beschwerde zum Bayerischen Landessozialgericht ein (Az.: L 8 AS 535/09 B ER); dieses entschied durch Beschluss vom 10.09.2009.

    Dabei veranschlagte sie für das Beschwerdeverfahren L 8 AS 535/09 B ER eine Verfahrensgebühr von 310 EUR gemäß Nr. 3204 VV RVG.

    Der Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens beschränkt sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren L 8 AS 535/09 B ER einschließlich der entsprechenden Umsatzsteuer.

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